Das Kfz-Sachverständigenbüro Ing. Karl Spange ist seit über 30 Jahren Ihr kompetenter Ansprechpartner für die Erstellung von Gutachten rund um das Kfz.
Als freie Sachverständige stehen wir ihnen unparteiisch und unabhängig zur Seite, um Ihnen mit der sachkundigen Feststellung von Tatsachen eine Entscheidungshilfe zu geben.
Kurzfristige Termine – nach Vereinbarung auch abends. Jetzt anrufen Mobil 0173 5260652
Rufen Sie uns an und lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich beraten. Tel. 0202 309011.
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Beweissicherung nach einem Unfall. Ermittlung der Schadenhöhe, Prüfung, ob wertmindernde Ansprüche gegeben sind, Angaben zum Nutzungsausfall.
Feststellung des aktuellen Marktwertes eines Fahrzeuges unter Berücksichtigung von Zustand, Alter, Laufleistung, Ausstattung und Marktgängigkeit. Dokumentation von möglicherweise reparierten Vorschäden (Lackdickenmessung).
Dokumentation des Zustandes eines Leasing Fahrzeuges vor der Rückgabe mit Feststellung der Höhe eventuell vorhandenen Schäden von neutraler Seite.
Als Kfz-Sachverständiger erstellen wir ebenfalls Gutachten, die die Technik eines Fahrzeuges beschreiben. Z.B. Fahrwerk, Motor, Karosserie, Elektrik.
Bestätigung über eine erfolgte Reparatur, um ggfs. Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung geltend machen zu können oder bei einem weiteren Schaden einen Nachweis über die erfolgte Reparatur zu haben.
Genauso verhält es sich mit einem Schadengutachten. Natürlich können Sie davon ausgehen, dass die Regulierung des Schadens reibungslos von Statten geht.
Nicht selten kommt es aber vor, dass es zu Schwierigkeiten bei der Erstattung der Reparaturkosten durch die Versicherung des Unfallverursachers erst dann kommt, wenn das Fahrzeug bereits repariert ist. Ohne eine präzise Dokumentation des Schadens, die auch bei einer Auseinandersetzung vor Gericht Bestand hat, haben sie dann kaum eine Möglichkeit, im Zweifelsfall Ihre Ansprüche durchzusetzen. Im übertragenen Sinne wird nun ein nachträgliches „Anlegen des Sicherheitsgurtes“ nicht mehr helfen.
Zumal Sie wissen sollten, dass die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens durch einen Gutachter Ihrer Wahl bei einem unverschuldeten Unfall ebenfalls durch die Versicherung des Unfallverursachers übernommen werden.
Auch wer nur mit einem Kostenvoranschlag operiert, lässt Chancen ungenutzt. Denn ein Gutachter kann Aussagen zur Wertminderung eines Fahrzeugs machen. Mit einem Schaden Gutachten lässt sich ein eventueller Anspruch auf Wertminderung in der Regel weitaus einfacher durchsetzen als nur mit einem Kostenvoranschlag.
Es geht um ihr Geld. Seien Sie vorbereitet.
Sind Sie unverschuldet an einem Unfall beteiligt, haben Sie grundsätzlich Anspruch darauf, dass Ihnen alle im Zusammenhang mit dem Unfall entstehenden Kosten vom Schadenverursacher, das heißt in der Regel von dessen Haftpflichtversicherung, erstattet werden.
In den meisten Fällen sind das:
Das Gutachten eines Kfz-Sachverständigen hat in diesem Zusammenhang eine Beweissicherungsfunktion. Das bedeutet, der Zustand des verunfallten Fahrzeuges wird durch den Sachverständigen umfangreich beschrieben. So haben Sie auch noch nach erfolgter Reparatur die Möglichkeit, bei Unstimmigkeiten im Rahmen der Regulierung belastbare Aussagen zum Zustand des beschädigten Fahrzeuges zu machen.
Es wird neben der zu erwartenden Schadenhöhe eine Aussage über die zu erwartenden Reparaturdauer gemacht und eine eventuell eingetretene Wertminderung festgestellt. Aber auch die Feststellung eines Totalschadens kann im Rahmen eines Gutachtens erfolgen. In diesem Fall werden Aussagen zum Wert des Fahrzeuges vor dem Schaden (Wiederbeschaffungswert), der Schadenhöhe und zum Wert des Fahrzeugs nach dem Schadeneintritt gemacht.
Ein Schaden unter der so genannten „Bagatellgrenze“ berechtigt nicht zur Beauftragung eines Gutachtens. Allerdings kann Ihnen als Laie kaum zugemutet werden zu entscheiden, ob der vorliegende Schaden oberhalb der Bagatellgrenze liegt oder nicht. Deswegen ist es in jedem Fall ratsam, sich die Meinung eines Gutachters einzuholen.
Unser Angebot:
Nehmen Sie nach einem unverschuldeten Unfall am besten kurzfristig zu uns Kontakt auf. Eine telefonische Beratung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens richten sich nach dem Aufwand. Für die Erstattung eines Wertgutachtens oder eines sonstigen Kfz-technischen Gutachtens sprechen Sie uns bitte direkt an.
Bei einem Schadengutachten richten sich die Kosten nach der Schadenhöhe.
Bei einem unverschuldeten Unfall bieten wir Ihnen an, die Kosten für die Gutachtenerstellung direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers abzurechnen. Es entstehen Ihnen so keine direkten Kosten.
Ist das Fahrzeug repariert worden und haben wir in diesem Zusammenhang für Sie ein Schadengutachten erstellt, können Sie uns das Fahrzeug im reparierten Zustand erneut vorstellen und sich von uns eine Reparaturbestätigung ausstellen lassen.
Die Regulierung unterscheidet sich kaum von der Regulierung bei einem Unfall mit einem Fahrzeug, das in Deutschland zugelassen ist. Jedoch muss zunächst ermittelt werden, welches Versicherungsunternehmen für den Schaden eintritt. Im Rahmen der Gutachtenerstellung ermitteln wir für Sie, welche Versicherung zuständig ist.
KONTAKT
Oliver Teckenberg
Sachverständigenbüro Ing. K. Spange GmbH
Friedrich-Ebert-Str. 148 a
42117 Wuppertal
Telefon 0202 30 90 11
Fax 0202 31 82 75
E-Mail info@talgutachter.de
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