KFZ Gutachter - Sachverständiger Wuppertal |
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KFZ Gutachter Wuppertal

Das Kfz-Sachverständigenbüro Ing. Karl Spange ist seit über 30 Jahren Ihr kompetenter Ansprechpartner für die Erstellung von Gutachten rund um das Kfz.

Als freie Sachverständige stehen wir ihnen unparteiisch und unabhängig zur Seite, um Ihnen mit der sachkundigen Feststellung von Tatsachen eine Entscheidungshilfe zu geben.

schnell

Kurzfristige Termine – nach Vereinbarung auch abends. Jetzt anrufen Mobil 0173 5260652

persönlich

Rufen Sie uns an und lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich beraten. Tel. 0202 309011.

unkompliziert

Wir kommen zu Ihnen – auch an Ihren Arbeitsplatz. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.

Unser Team

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gern weiter.

Oliver Teckenberg
Dipl.-Ing. (FH) Fahrzeugtechnik

Tel. 0202 309011
Mobil 0173 5260652

Werner Remmert
Kfz Meister

Tel. 0202 309011

Gabriele Poweleit
Office

Tel. 0202 309011

Gabriele Weber
Office

Tel. 0211 309011

Unser Leistungsportfolio

Ihr Sachverständiger kommt zu Ihnen – auch an Ihren Arbeitsplatz.
Kurzfristige Termine möglich – nach Vereinbarung auch abends.

Schadengutachten

Beweissicherung nach einem Unfall. Ermittlung der Schadenhöhe, Prüfung, ob wertmindernde Ansprüche gegeben sind, Angaben zum Nutzungsausfall.

Fahrzeugbewertung

Feststellung des aktuellen Marktwertes eines Fahrzeuges unter Berücksichtigung von Zustand, Alter, Laufleistung, Ausstattung und Marktgängigkeit. Dokumentation von möglicherweise reparierten Vorschäden (Lackdickenmessung).

Zustandbeschreibung(Leasing)

Dokumentation des Zustandes eines Leasing Fahrzeuges vor der Rückgabe mit Feststellung der Höhe eventuell vorhandenen Schäden von neutraler Seite.

KFZ-technische Gutachten

Als Kfz-Sachverständiger erstellen wir ebenfalls Gutachten, die die Technik eines Fahrzeuges beschreiben. Z.B. Fahrwerk, Motor, Karosserie, Elektrik.

Reparaturbestätigung

Bestätigung über eine erfolgte Reparatur, um ggfs. Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung geltend machen zu können oder bei einem weiteren Schaden einen Nachweis über die erfolgte Reparatur zu haben.

Vorteile eines Schadengutachtens

Betrachten Sie das Gutachten als „Sicherheitsgurt für danach“.

Warum schnallen Sie sich vor der Fahrt an? Erwarten Sie einen Unfall? Sicherlich nicht.
Wenn es aber zu einem Unfall kommt, sind Sie bestmöglich gewappnet.

Genauso verhält es sich mit einem Schadengutachten. Natürlich können Sie davon ausgehen, dass die Regulierung des Schadens reibungslos von Statten geht.

Nicht selten kommt es aber vor, dass es zu Schwierigkeiten bei der Erstattung der Reparaturkosten durch die Versicherung des Unfallverursachers erst dann kommt, wenn das Fahrzeug bereits repariert ist. Ohne eine präzise Dokumentation des Schadens, die auch bei einer Auseinandersetzung vor Gericht Bestand hat, haben sie dann kaum eine Möglichkeit, im Zweifelsfall Ihre Ansprüche durchzusetzen. Im übertragenen Sinne wird nun ein nachträgliches „Anlegen des Sicherheitsgurtes“ nicht mehr helfen.

Zumal Sie wissen sollten, dass die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens durch einen Gutachter Ihrer Wahl bei einem unverschuldeten Unfall ebenfalls durch die Versicherung des Unfallverursachers übernommen werden.

Auch wer nur mit einem Kostenvoranschlag operiert, lässt Chancen ungenutzt. Denn ein Gutachter kann Aussagen zur Wertminderung eines Fahrzeugs machen. Mit einem Schaden Gutachten lässt sich ein eventueller Anspruch auf Wertminderung in der Regel weitaus einfacher durchsetzen als nur mit einem Kostenvoranschlag.

Es geht um ihr Geld. Seien Sie vorbereitet.

Was kommt auf mich zu?

Sind Sie unverschuldet an einem Unfall beteiligt, haben Sie grundsätzlich Anspruch darauf, dass Ihnen alle im Zusammenhang mit dem Unfall entstehenden Kosten vom Schadenverursacher, das heißt in der Regel von dessen Haftpflichtversicherung, erstattet werden.

In den meisten Fällen sind das:

  • Reparaturkosten bei einer Werkstatt Ihrer Wahl
  • Für die Dauer der Reparatur: Kosten für einen
    Ersatzwagen oder alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung
  • Kosten für die Erstellung eines Schadengutachtens
  • Rechtsanwaltskosten


Das Gutachten eines Kfz-Sachverständigen hat in diesem Zusammenhang eine Beweissicherungsfunktion. Das bedeutet, der Zustand des verunfallten Fahrzeuges wird durch den Sachverständigen umfangreich beschrieben. So haben Sie auch noch nach erfolgter Reparatur die Möglichkeit, bei Unstimmigkeiten im Rahmen der Regulierung belastbare Aussagen zum Zustand des beschädigten Fahrzeuges zu machen.

Es wird neben der zu erwartenden Schadenhöhe eine Aussage über die zu erwartenden Reparaturdauer gemacht und eine eventuell eingetretene Wertminderung festgestellt. Aber auch die Feststellung eines Totalschadens kann im Rahmen eines Gutachtens erfolgen. In diesem Fall werden Aussagen zum Wert des Fahrzeuges vor dem Schaden (Wiederbeschaffungswert), der Schadenhöhe und zum Wert des Fahrzeugs nach dem Schadeneintritt gemacht.

Ein Schaden unter der so genannten „Bagatellgrenze“ berechtigt nicht zur Beauftragung eines Gutachtens. Allerdings kann Ihnen als Laie kaum zugemutet werden zu entscheiden, ob der vorliegende Schaden oberhalb der Bagatellgrenze liegt oder nicht. Deswegen ist es in jedem Fall ratsam, sich die Meinung eines Gutachters einzuholen.


Unser Angebot:
Nehmen Sie nach einem unverschuldeten Unfall am besten kurzfristig zu uns Kontakt auf. Eine telefonische Beratung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens richten sich nach dem Aufwand. Für die Erstattung eines Wertgutachtens oder eines sonstigen Kfz-technischen Gutachtens sprechen Sie uns bitte direkt an.

Bei einem Schadengutachten richten sich die Kosten nach der Schadenhöhe.

Bei einem unverschuldeten Unfall bieten wir Ihnen an, die Kosten für die Gutachtenerstellung direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers abzurechnen. Es entstehen Ihnen so keine direkten Kosten.

Ist das Fahrzeug repariert worden und haben wir in diesem Zusammenhang für Sie ein Schadengutachten erstellt, können Sie uns das Fahrzeug im reparierten Zustand erneut vorstellen und sich von uns eine Reparaturbestätigung ausstellen lassen.

Unfall mit im Ausland versichertem Fahrzeug

Die Regulierung unterscheidet sich kaum von der Regulierung bei einem Unfall mit einem Fahrzeug, das in Deutschland zugelassen ist. Jedoch muss zunächst ermittelt werden, welches Versicherungsunternehmen für den Schaden eintritt. Im Rahmen der Gutachtenerstellung ermitteln wir für Sie, welche Versicherung zuständig ist.


KONTAKT

Oliver Teckenberg
Sachverständigenbüro Ing. K. Spange GmbH

Friedrich-Ebert-Str. 148 a
42117 Wuppertal


Telefon 0202 30 90 11
Fax 0202 31 82 75
E-Mail info@talgutachter.de

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